Text
Klaus Schmid
Lektorat
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Review
Hartmut Graßl
Illustration
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2040 – Wir haben schon viel erreicht
Im Jahr 2040 erleben wir eine Gesellschaft, in der Gesetze und Vorschriften ökologische, soziale und wirtschaftliche Dimensionen gleichermaßen berücksichtigen. Eine nachhaltige Gesetzgebung fördert nicht nur den Schutz der Umwelt, sondern auch soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Stabilität.
Der Gesetzgebungsprozess basiert auf umfassender Bürgerbeteiligung, wissenschaftlicher Evidenz und technologischen Innovationen. Künstliche Intelligenz und datenbasierte Simulationsmodelle helfen dabei, die Auswirkungen neuer Vorschriften zu analysieren und zu optimieren. In einer sich schnell verändernden Welt ist es wichtig, dass Gesetze und Vorschriften flexibel und anpassungsfähig sind. Dies wird durch eine regelmäßige Überprüfung erreicht: Gesetze und Vorschriften werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst, um sicherzustellen, dass sie relevant und effektiv bleiben.
Die Rechtsprechung hat sich als eine der zentralen Triebkräfte für diese Entwicklung erwiesen. Internationale Gerichte haben Umweltrechte als grundlegende Menschenrechte anerkannt, wodurch Regierungen verpflichtet wurden, ihre Klimaziele konsequent umzusetzen Rank, P., & Rinke, D. (2022): „Klimarettung durch internationale Menschenrechtsgerichtshöfe?“, in: Auslandsinformationen Konrad Adenauer Stiftung 2/2022, S. 70.. Die Gesetzgebung orientiert sich nun an langfristigen Nachhaltigkeitszielen, statt kurzfristige wirtschaftliche Interessen zu priorisieren.
Die Nutzung von Daten und wissenschaftlichen Erkenntnissen ist grundlegend für die Entwicklung effektiver Gesetze. Deshalb basieren die Regelungen auf fundierten Daten und empirischen Studien, die auf der Grundlage des europäischen Datenschutzes zustande gekommen sind.
Der aktuelle Gesetzgebungsprozess ist für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und verständlich. Dies fördert das Vertrauen in die Institutionen und ermöglicht eine informierte Bürgerbeteiligung.
Die Einbeziehung verschiedener Interessengruppen, einschließlich Bürger:innen, Expert:innen und zivilgesellschaftlicher Organisationen, ist für den Gesetzgebungsprozess heutzutage entscheidend.
Die Maßnahmen, die uns auf den Weg brachten
Der Wendepunkt begann vor knapp 20 Jahren: Am 24.03.2021 erklärte das BundesverfassungsgerichtBVerfG (Bundesverfassungsgericht), Beschluss vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/19. in einer wegweisenden Entscheidung die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12.12.2010Bundesgesetzblatt (BGBl.) I 2019, S. 2513 für unvereinbar mit dem Grundgesetz und begründete dies im Wesentlichen damit, dass eine umfassende Verletzung der Freiheitssicherung durch einseitige Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft vorläge. Des Weiteren müssten über das Jahr 2030 hinaus die Ziele differenziert festgelegt werden. Der deutsche Staat könnte sich zudem seiner Verantwortung nicht durch Verweis auf Treibhausgasemissionen anderer Staaten entziehen.
Die Gesetzgebung in Deutschland reagierte schnell und normierte ein neues Klimaschutzgesetz am 24.06.2021Bundesgesetzblatt (BGBl.) I 2021, S. 3905. mit höheren Klimazielen bis 2030, einer Treibhausgasneutralität bis 2045 und der Festlegung jährlicher Minderungsziele pro Sektor bis 2045.
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern auch außerhalb Europas gab es Klimaklagen mit spektakulären gerichtlichen Urteilen: Das oberste Kolumbianische GerichtKonrad Adenauer Stiftung (2021): „Analyse & Argument“, Nr. 443/Juni 2021, S.4. erkannte eine eigenständige Rechtsnatur des Flusses Rio Atrato und des kolumbianischen Regenwaldes an. Der interamerikanische Gerichtshof für MenschenrechteRank & Rinke (2022): Klimarettung durch internationale Menschenrechtsgerichtshöfe?“, in Auslandsinformation Konrad Adenauer Stiftung 2/2022, S. 70. garantierte ein subjektives Recht auf eine gesunde Umwelt als eigenes Menschenrecht.
Die Gestaltung und Verfassung von Gesetzen und Vorschriften erforderte einen paradigmatischen Wandel hin zu mehr Transparenz, Partizipation, Nachhaltigkeit und Flexibilität. Die zunehmenden Umweltzerstörungen und die Untätigkeit der Gesetzgeber veranlassten die Judikative, zum Treiber auf dem gesetzgeberischen und damit auf dem politischen Feld zu werden.
Trotz der zwischenzeitlichen Verwerfungen durch den Ukrainekrieg und die Trump-Regierung in den USA blieben die meisten Staaten in ihrer Gesetzgebung auf dem von der Rechtsprechung vorgegebenen Kurs und richteten ihr legislatives Handeln nach nachhaltigen Grundsätzen aus.
Diese gerichtlichen Vorgaben und das gesellschaftliche Bewusstsein für Veränderungsprozesse haben die Prinzipien der Gesetzgebung grundlegend verändert.
Der Gesetzgebungsprozess wurde zunehmend von evidenzbasierten, interdisziplinären Ansätzen geprägt.
Ein entscheidender Schritt war die Neugestaltung der Gesetzgebung:
01 – Die Gesetze und Vorschriften wurden nur noch in den Ministerien erarbeitet und nicht mehr von privaten Anwaltskanzleien.
02 – Partizipative Ansätze trugen dazu bei, dass Gesetze und Vorschriften die Bedürfnisse der Gesellschaft besser widerspiegelten und Akzeptanz fanden.
03 – Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und anderer Technologien half die Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen zu simulieren und zu bewerten. Dies ermöglichte eine vorausschauende Gesetzgebung, die auf zukünftige Herausforderungen reagiert.
04 – Neue Gesetze und Vorschriften wurden fortan in Form von Pilotprojekten erprobt, um ihre Auswirkungen in der Praxis zu testen, bevor sie umfassend umgesetzt wurden.
Die Herausforderungen der Zukunft erfordern interdisziplinäre Ansätze in der Gesetzgebung. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbereichen, wie Umweltwissenschaften, Sozialwissenschaften und Wirtschaft, führte letztlich zu umfassenderen und effektiveren Lösungen.
Durch diese Maßnahmen konnte ein transparentes, nachhaltiges und gerechtes System entstehen, das die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts aktiv bewältigt.



